Zurück zum BlogBranchenwissen

VOB-Risiken in Leistungsverzeichnissen erkennen — worauf Bauunternehmer achten sollten

6. August 20266 Min.Aldin Arifi — Gründer, Die KI Werkstatt

Ein VOB-Risiko in einem Leistungsverzeichnis ist eine Position, die entweder rechtlich angreifbar formuliert ist oder bei der Sie später berechtigten Anspruch auf einen Nachtrag hätten — wenn Sie sie vor Vertragsschluss erkennen. Nach Auftragserteilung ist es meist zu spät, um daraus noch Kapital zu schlagen.

Warum das im Tagesgeschäft so oft übersehen wird

Leistungsverzeichnisse sind lang, oft mehrere hundert Positionen, und die Zeit bis zur Angebotsabgabe ist knapp bemessen. Wer nebenbei noch laufende Baustellen betreut, prüft in der Praxis selten jede einzelne Position gegen VOB und BGB — sondern verlässt sich auf Erfahrung und ein grobes Überfliegen. Das reicht in den meisten Fällen aus, um keine groben Fehler zu machen. Es reicht aber selten, um jede versteckte Chance auf einen berechtigten Nachtrag zu erkennen.

Typische Stellen, an denen es sich lohnt, genauer hinzusehen

  • Unklare oder widersprüchliche Mengenangaben, die später zu Streit über die tatsächliche Abrechnungsmenge führen können
  • Pauschal formulierte Leistungen, bei denen unklar bleibt, was genau davon umfasst ist
  • Positionen, die stillschweigend Leistungen voraussetzen, die im Text gar nicht explizit beschrieben sind
  • Fristen- und Vertragsstrafenregelungen, die über das übliche Maß hinausgehen

Keiner dieser Punkte ist für sich genommen ungewöhnlich — Ausschreibungen enthalten fast immer die eine oder andere unklare Formulierung. Entscheidend ist, ob sie vor der Angebotsabgabe auffällt oder erst, wenn die Baustelle läuft und Nachverhandeln plötzlich viel schwerer ist.

Was wir bei BauAnalyst daraus gemacht haben

Genau dieses Problem war der Ausgangspunkt für BauAnalyst, unser eigenes Software-Produkt: Ausschreibungsunterlagen werden automatisiert gegen bekannte rechtliche Risikomuster nach VOB und BGB geprüft, sodass genau diese Positionen markiert werden, bevor ein Angebot abgegeben wird. Das ersetzt keine juristische Beratung im Einzelfall, aber es verhindert, dass offensichtliche Risiken schlicht durchrutschen, weil die Zeit für eine vollständige Handprüfung gefehlt hat.

Mehr zu Bauunternehmer

Häufige Fragen

Muss ich dafür Jurist sein?

Nein. Es geht nicht darum, jede Klausel juristisch zu bewerten, sondern die Stellen zu erkennen, die einen zweiten Blick verdienen — im Zweifel dann mit rechtlicher Beratung.

Betrifft das nur große Ausschreibungen?

Nein, auch kleinere Leistungsverzeichnisse enthalten regelmäßig unklare oder riskante Formulierungen. Die Größe der Ausschreibung sagt wenig darüber aus, wie sorgfältig sie formuliert wurde.

Klingt nach Ihrem Betrieb?

Lassen Sie uns in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch besprechen, wo bei Ihnen Zeit verloren geht — und was sich davon automatisieren lässt.

Termin buchen